Wie können wir Ihnen helfen?

Probleme, kaputt, Papierkram? Geben Sie Ihre Wohnadresse ein und Sie bekommen die richtigen Ansprechpartner auf einen Blick.

Wenn es dringend ist.

Wenn Schäden drohen, die sofort behoben werden müssen, können Sie uns auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichen: 0234 937 40-0.

Oft gestellte Fragen

Wohnungssuche

Wo und wie kann ich mich für eine Wohnung bewerben?

Ihre Wohnungssuche nehmen wir gerne in Form unseres Interessentenbogens entgegen, diesen können Sie direkt hier ausfüllen.

Ich suche für meine Mutter / meinen Vater eine Seniorenwohnung mit Betreuung. Bieten die Bochumer Wohnstätten dies an?

Unsere Genossenschaft verfügt auch über sogenannte Seniorenwohnanlagen in den Stadtteilen Hamme, Altenbochum, Riemke und Bochum Mitte. Diese Wohnungen sind barrierearm, besitzen Balkone und sind über einen Aufzug einfach zu erreichen, eben typisch seniorengerecht. Die Hausflurreinigung und der Schneedienst werden von externen Firmen übernommen, so dass man sich frei von derlei Verpflichtungen allein auf sein gemütliches und komfortables Heim konzentrieren kann. Ein Hausmeisterservice komplettiert die Annehmlichkeiten rund um das Thema Wohnen. Zusätzlich sind einige unserer Mieterinnen und Mieter als Ehrenämtler tätig und organisieren in diesem Rahmen Kaffeekränzchen, Bingo Abende, Modenschauen, Weihnachtsfeiern und einiges mehr.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, je nach Bedarf und Wunsch zusätzlich zu unserem Service einen der zahlreichen am Markt tätigen Betreuungs- und Hausnotrufdienste zu beauftragen.

Ein Teil unserer Seniorenwohnungen ist übrigens öffentlich gefördert. Das bedeutet, dass sogenannte Wohnberechtigungsscheine der Stadt Bochum vor Vermietung von dem Wohnungsinteressenten vorgelegt werden müssen. Um einen solchen zu erhalten, dürfen gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Mietverhältnis und Nutzung während der Mietdauer

Muss ich die Wohnung bei Einzug renovieren?

Wir statten nicht alle Wohnungen mit einem Bodenbelag und Tapeten aus. In der Regel fallen zu Mietbeginn Schönheitsreparaturen an Wänden und Böden an. Dies ermöglicht es unseren Bewohnern, eine Wohnung ganz individuell nach den eigenen Wünschen zu gestalten.

Es kann aber auch möglich sein, dass eine Übernahme von Bodenbelägen und Tapeten vom Vormieter möglich ist oder aber wir bezugsfertige Projekte haben, was aber seltener der Fall ist.

Wo bekomme ich die Wohnungsgeberbestätigung her?

Bei Wohnungseinzug erhalten Sie von uns eine Wohnungsgeberbestätigung ausgehändigt. Sollte eine zusätzliche Person bei Ihnen einziehen, so sind Sie für diese Person selbst der Wohnungsgeber. In diesem Falle können Sie der Person selbst eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.

Das Formular hierzu finden Sie hier und auch unter unseren Downloads.

Muss ich eine weitere einziehende Person bei Ihnen melden?

Ja! Jedoch werden die Betriebs- und Heizkosten nach Fläche und Verbrauch abgerechnet, daher müssen Vorauszahlungen nicht angepasst werden.

Reparaturen und Notfälle

Ich habe etwas in der Wohnung beschädigt. Was tun?

Rufen Sie bitte unsere technische Reparaturannahme an: 0234 937 4016.

Beispiel: Mir ist eine Parfümflasche in den Waschtisch gefallen und das Waschbecken wurde dadurch beschädigt.

Bitte melden Sie immer alle Schäden direkt bei uns, damit wir die entsprechenden Reparaturen und zuständige Handwerksfirmen beauftragen können.

In diesem Beispiel handelt es sogar um einen Haftpflichtschaden, so dass Sie in diesem Fall eine Rechnung über die Reparatur erhalten werden. Diese können Sie anschließend Ihrer Versicherung weiterleiten. Wichtig ist hier die Reihenfolge zu beachten: Bitte immer erst uns anrufen und erst dann Ihre Versicherung.

Wann rufe ich den Notdienst?

Unter unserer Telefonnummer 0234 937 400 ist 24 Std. / 7 Tage die Woche jemand erreichbar. Außerhalb unserer Geschäftszeiten ist eine Hotline geschaltet, wo Ihr „Notruf“ persönlich entgegengenommen wird.

Was ist ein sogenannter Notfall?

Rohrbruch, Heizungsausfall, Warmwasserausfall, Verstopfung des WC, Ausfall der kompletten Elektrik, akute Sturm- bzw. Dachschäden.

Alles andere, z.B. Fernsehausfälle, nachlaufende WC-Spülung, Ausfall eines Heizkörpers, tropfende Wasserhähne, undichte Fenster ... sind keine Notfälle und sollten uns deshalb während der üblichen Geschäftszeiten gemeldet werden.

Welche Reparaturen muss ich selbst zahlen/übernehmen?

Darunter fällt: WC-Sitz und Deckel, Brauseschlauch mit Brausekopf, lose Handtuchhaken festziehen, Kombitherme mit Wasser auffüllen, Heizkörper entlüften, die Spülen-Armatur der eigenen Einbauküche instandsetzen.

Was mache ich, wenn ich mich aussperre oder den Schlüssel verliere?

Bitte rufen Sie selbstständig den Schlüsseldienst. Die Kosten hierfür müssen Sie tragen. Informieren Sie uns aber beim Verlust eines Schlüssels.

Was ist mit Einbruchschäden / einbruchhemmenden Maßnahmen?

Beim Einbruch rufen Sie bitte als erstes die Polizei und melden anschließend den Einbruch bei uns. Wir beauftragen die entsprechenden Firmen, die durch den Einbruch entstandenen Beschädigungen an unserem Objekt instand zu setzen.

In Kooperation mit der Firma Pinger Sicherheitstechnik (Tel. 02 31-91 45 65 0) aus Dortmund können sogenannte einbruchshemmende Maßnahmen (Sicherheitsbeschläge, Querriegel) von der Firma ABUS für Fenster, Balkontür und Wohnungstür angebracht werden. Wir, die BWG, beteiligen uns mit 50 % an den entstehenden Kosten.

Ich habe Schimmel in der Wohnung, was mache ist jetzt?

Auch das kann natürlich vorkommen und sollte uns unverzüglich gemeldet werden. Bitte rufen Sie uns an, damit wir zeitnah einen Ortstermin mit Ihnen und einem unserer Techniker vereinbaren können.

Betriebskosten/Heizkosten

Wann bekomme ich die Betriebs- und Heizkostenabrechnung zugestellt?

Die Abrechnung erfolgt erst nach der Abrechnungsperiode (01.01.-31.12).

Wie erhalte ich mein Guthaben aus den Betriebskosten-/Heizkostenabrechnungen?

Bei vorhandenem und erteiltem SEPA-Lastschriftmandat wird ein Guthaben mit Forderungen automatisch verrechnet. Liegt kein SEPA-Lastschriftmandat vor, muss bei uns die Auszahlung/Rückerstattung in schriftlicher Form mit explizierter Benennung der Kontoverbindung (IBAN-Nr.) und mit Unterschrift angefordert werden.

Warum habe ich eine höhere Nachzahlung als mein Nachbar?

Nachfolgende Gründe können die Ursache sein:

Verbrauchsabhängige Kostenarten (zum Beispiel Heizkosten), Direktzuordnung (zum Beispiel Wartungen von Thermen, Messgebühr Schornsteinfeger), Altmietverträge, andere Nutzungszeiträume, Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen.

Wie kann eine neue Bankverbindung mitteilen?

Wir bitten Sie, Ihre neue Bankverbindung bei uns in schriftlicher Form und mit Unterschrift einzureichen.

Mitgliedschaft

Wie sieht es bei der Mitgliedschaft mit der Kaution aus?

Eine Kaution gibt es bei uns nicht. Sie müssen bei uns Mitglied werden und Genossenschaftsanteile erwerben. Dieses können Sie aber erst, wenn Sie mit uns einen Mietvertrag abschließen - aktuell ist nur dann ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen vorgesehen. Mit der Abgabe Ihrer Beitrittserklärung verpflichten Sie sich, eine Zahlung in Höhe von insgesamt 800,00 € auf Ihre Geschäftsanteile zu leisten.

Wann bekomme ich meine Genossenschaftsanteile zurück?

Die Mitgliedschaft muss schriftlich gekündigt werden. Sie erhalten nach Eingang des Kündigungsschreibens von uns eine schriftliche Bestätigung, in der der Auszahlungszeitpunkt des Auseinandersetzungsguthabens mit aufgeführt ist. Wichtig ist, dass Sie uns Ihre aktuelle Bankverbindung zukommen lassen.

Zentrale Reparaturabwicklung

Schäden in Ihrer Wohnung oder am Haus? Während unserer Geschäftszeiten von montags - donnerstags von 08:00 - 16:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:45 Uhr steht Ihnen für Schadens- oder Reparaturmeldungen unser Wohnstätten-Service zur Verfügung.

Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail. Schildern Sie bitte Frau Noordanus Ihr Problem. Geben Sie ihr genaue Auskunft und detaillierte Angaben, um das Problem schnellstmöglich zu erkennen. Frau Noordanus wird unsere Handwerker informieren bzw. einen Auftrag erteilen und die Handwerker werden sich zeitnah zwecks Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wenn Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten dringend einen Handwerker benötigen (zum Beispiel bei einem Rohrbruch, Heizungsausfall oder Sturmschäden am Dach) steht Ihnen unter der Telefonnummer 0234 937 400 immer ein persönlicher Ansprechpartner durch ein Telefonservicecenter zur Verfügung. Dieser Mitarbeiter kann Ihnen dann die jeweilige Notdiensttelefonnummer unserer Handwerker nennen.

In den Hausfluren hängt ebenfalls eine Liste mit den wichtigsten Notdienstnummern aus.

Ansprechpartnerin

Angelique Noordanus, Reparaturservice
0234 937 4016
noordanus@bochumer-wohnstaetten.de


Hausmeisterservice

Da wir nicht ständig persönlich vor Ort sein können, haben wir vor nunmehr 30 Jahren in den größeren Wohnanlagen unseren Hausmeisterservice für Sie ins Leben gerufen. Die Aufgaben unserer Mitarbeiter beinhalten die allgemeine Kontrolle und Pflege des Objektes und der Außenanlage. Hierzu zählen auch die Überwachung der Heizzentralen, der Aufzugsanlagen, der Treppenhaus- und Kellerbeleuchtung und die Sauberkeit der Müllplätze. Den Aushängen im Treppenhaus können Sie jeweils entnehmen, und unter welcher Telefonnummer Ihr Hausmeister erreichbar ist.


Interessentenformular

Sie haben Interesse an einer Wohnung bei den Bochumer Wohnstätten? Dann füllen Sie das Interessentenformular aus und hinterlegen damit Ihren Wunsch nach der nächsten freien Wohnung, die Ihren Ansprüchen entspricht.

Nach Erhalt des ausgefüllten Interessentenbogens setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, sofern wir ein entsprechendes Objekt anbieten können. Sollte dies nicht sofort der Fall sein, werden wir Sie in unsere Interessentenkartei aufnehmen und Sie zukünftig über passende Wohnungsangebote informieren.

Selbstverständlich können Sie uns auch persönlich aufsuchen und Ihr Anliegen direkt mit uns besprechen. Vereinbaren Sie hier bitte vorab einen Gesprächtermin. Auf Anfrage können wir Ihnen das Formular auch gern auf postalischem Wege zukommen lassen.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Anfrage aus datenschutzrechtlichen Gründen nur sechs Monate, bei Mitgliedern ein Jahr, aufbewahren dürfen. Sollten Sie eine längerfristige Datenspeicherung wünschen, sprechen Sie uns einfach darauf an.


Hinweis zum neuen Meldegesetz

Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Anmeldung bei des Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen

Seit dem 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten, das u.a. die Wohnungsgeberbestätigung wieder einführt. Bei der Wohnungsgeberbescheinigung handelt es sich um eine Bestätigung des Vermieters über den Zuzug, die der Meldebehörde bei der Anmeldung vorgelegt werden muss. Wohnungsgeber im Sinne des Meldegesetzes ist derjenige, der einer anderen Person, die nicht zur Familiengemeinschaft gehört, eine Wohnung (oder einen einzelnen Raum bzw. Räume) tatsächlich willentlich zur Nutzung überlässt. Dies ist in der Regel der Wohnungseigentümer, also die Bochumer Wohnstätten eG.

Im Zuge der Anmietung einer neuen Wohnung erhalten Sie dieses erforderliche Formular unaufgefordert am Tag der Übergabe. Bitte denken Sie daran, dass die Anmeldung bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen muss. Ihre zuständige Meldebehörde ist in der Regel das Bürgerbüro des jeweiligen Stadtteils, in den Sie zugezogen sind.

Wer Stellt die Wohnungsgeberbescheinigung aus, sofern Sie einen Dritten in Ihre Wohnung aufnehmen?

Im Falle der Untervermietung ist jedoch Wohnungsgeber der Hauptmieter, der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer dritten Person zum selbstständigen Gebrauch (in der Regel entgeltlich) überlässt. In dem Fall müssen also Sie die Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen. Das erforderliche Formular erhalten Sie entweder direkt im Bürgerbüro oder können es als pdf-Datei hier direkt herunterladen.

Was passiert bei einem Auszug?

Man muss sich bei der Meldebehörde nur dann abmelden, wenn nach dem Auszug keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Hier gilt ebenfalls eine Frist von zwei Wochen. Zieht man aber innerhalb Deutschlands in eine andere Wohnung um, erfolgt die Abmeldung des ehemaligen Wohnsitzes automatisch mit der Anmeldung.

Hausordnung

Leider treten trotz Hausordnung beim Zusammenleben im Haus manchmal Probleme auf. Dann werden wir gebeten:

  • Sagen Sie doch mal meiner Nachbarin, sie soll den Flur putzen!
  • Sagen Sie doch mal Bescheid, dass der Kinderwagen die Kellertür blockiert!
  • Sagen Sie doch meinem Nachbarn, er soll die Musik leiser stellen ...

und so weiter!
 

Dabei wäre es oft viel einfacher, einmal beim Nachbarn anzuklingeln und miteinander zu reden.

Kleine Probleme können oft schnell in einem Gespräch geklärt werden, ohne dass erst das große Kriegsbeil ausgegraben wird und aus Kleinigkeiten ein jahrelanger Streit entsteht.

Häufiges Problem ist auch die Reinigung der Gemeinschaftsflächen und der Winterdienst.

Zur Unterstützung des reibungslosen Ablaufes, stellen wir Ihnen gerne Reinigungs- und Schneepläne zur Verfügung.


Kündigungen und Auszug

Wie kündige ich meine Wohnung und welche Fristen habe ich?

Können wir evtl. Ihren Gründen für die Kündigung entgegenwirken?

Suchen Sie eine größere Wohnung?

Sprechen Sie uns bitte an, vielleicht können wir Ihnen aus unserem Bestand eine freiwerdende Wohnung, die Ihren Bedürfnissen entspricht, anbieten.

Wenn Sie trotz allem Ihre Wohnung kündigen möchten, geht dieses wie folgt:

Kündigungsfrist

Die Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats möglich (§ 573c BGB). Beispiel: Umzug soll zum 01.05.2022 stattfinden, dann muss die Kündigung zum 30.04.2022, schriftlich, spätestens am 03.02.2022 bei uns eingehen oder besser persönlich abgegeben werden.

Schriftform

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB). Bitte unter Angabe Ihrer vollständigen Anschrift die Kündigung per Post senden oder noch besser persönlich bei uns abgeben. Bei der persönlichen Abgabe können dann evtl. offene Fragen, Termine für die Besichtigung der Wohnung o. ä. besprochen werden.

Wie muss ich die Wohnung im Falle einer Kündigung zurückgeben?

In welchem Zustand Sie die Wohnung nach Ihrem Auszug übergeben müssen, wird individuell bei einem sogenannten Wohnungsvorabnahmetermin mit Ihnen vereinbart und dort schriftlich festgehalten.

Kann ich selbst einen Nachmieter für meine Wohnung besorgen?

Wir freuen uns, wenn Sie einen Nachmieter für Ihre Wohnung vorschlagen. Allerdings wünschen wir keine Vermarktung der Wohnung Ihrerseits in einschlägigen Portalen. Wir können Ihnen nicht versprechen, dass Ihr vorgeschlagener Nachmieter den Zuschlag für die Wohnung erhält. Die Entscheidung über die Vergabe der Wohnung trifft die Bochumer Wohnstätten eG.

Meine Mutter / mein Vater, die bei der Genossenschaft wohnen, ist gestorben. Was muss ich tun?

Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie in dieser schweren Zeit im Rahmen unserer Möglichkeiten so gut es geht zu unterstützen. Nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt mit uns auf, und wir erläutern Ihnen das Vorgehen persönlich. Generell gilt: Wenn ein Mitglied unserer Genossenschaft verstirbt, dann können die Erben den Nutzungsvertrag für die Wohnung kündigen. Dabei gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, in der Regel also drei Monate. Bitte beachten Sie, dass für die Kündigung eine Sterbeurkunde vorgelegt werden muss.

Downloads

Wahlordnung

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Richtig Lüften und Heizen

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Wohnungsgeberbestätigung

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Checkliste für die Wohnungskündigung

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Formular für die Wohnungskündigung

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Hausordnung

ab 2021

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Bestellformular Ladekarte

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Notfallkontaktbogen

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