Kündigung
Sie möchten Ihre Wohnung kündigen?
Können wir evtl. Ihren Gründen für die Kündigung entgegenwirken?
Suchen Sie eine größere Wohnung?
Sprechen Sie uns bitte an, vielleicht können wir Ihnen aus unserem Bestand eine frei werdende Wohnung, die Ihren Bedürfnissen entspricht, anbieten.
Frau Knopf - Telefon: (0234) 93740 - 22
Herr Borgmann - Telefon: (0234) 93740 - 20
Wenn Sie trotz allem Ihre Wohnung kündigen möchten, geht dieses wie folgt:
1) Kündigungsfrist
Die Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats möglich (§ 573c BGB).
Beispiel: Umzug soll zum 01.05.2002 stattfinden, dann muß die Kündigung zum 30.04.2002, schriftlich, spätestens am 04.02.2002 eingehen oder besser persönlich abgegeben werden.
2) Schriftform
Die Kündigung muß schriftlich erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB).
Bitte unter Angabe Ihrer vollständigen Anschrift die Kündigung per Post senden oder noch besser persönlich bei uns abgeben.
Bei der persönlichen Abgabe können dann evtl. offene Fragen, Termine für die Besichtigung der Wohnung o. ä. besprochen werden.
3) Checkliste für die Wohnungskündigung
Checkliste öffnen


