Gegenstand unserer Genossenschaft
Zweck unserer Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
Erwerb der Mitgliedschaft
Gemäß unserer Satzung ist zur Anmietung einer Wohnung der Erwerb der Mitgliedschaft mit zwei Geschäftsanteilen zu je 400,00 € erforderlich. Der erste Geschäftsanteil (Beitrittsanteil) ist bei Abschluss eines Mietvertrages voll einzuzahlen. Der weitere Geschäftsanteil (Pflichtanteil) kann in monatlichen Raten von mindestens 50,00 € eingezahlt werden.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.
Des Weiteren besteht für unsere Mitglieder die Möglichkeit, freiwillig zusätzliche Geschäftsanteile zu übernehmen, sofern sie ihre Pflichtanteile bereits voll erbracht haben. Die Höchstgrenze, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, sind 50 Geschäftsanteile.
Für die geleisteten Einzahlungen auf die Geschäftsanteile erhalten unsere Mitglieder eine jährliche Dividende als Gewinnanteil. Grundlage zur Ermittlung der Dividende ist das Verhältnis der Geschäftsguthaben zu Beginn eines Geschäftsjahres, für das der Jahresabschluss aufgestellt ist. Solange ein Geschäftsanteil nicht voll eingezahlt ist, wird der Gewinnanteil nicht ausgezahlt, sondern dem Geschäftsguthaben zugeschrieben.
Die Mitgliedschaft können erwerben
- Einzelpersonen
- Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann bei Aufgabe der Wohnung gekündigt werden. Die Kündigung kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres der Genossenschaft erklärt werden und muss mindestens 6 Monate vorher schriftlich erfolgen. Weitere Gründe für eine Beendigung der Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder können Sie unserer Satzung entnehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden.
Und jetzt? Haben Sie noch Fragen, dann schicken Sie eine Mail an info@bochumer-wohnstaetten.de.
Anruf, Brief, Fax oder ein persönliches Gespräch sind zu unseren Besuchszeiten selbstverständlich auch möglich.

